Nach der Geburt hat jede Frau bis zu 12 Wochen lang Anspruch auf Hebammenbetreuung, bei Bedarf auch
bis zum Ende der Stillzeit. Als Hebamme habe ich sowohl die Mutter, als auch das Neugeborene im
Blick. Ich achte auf die Rückbildung der durch die Schwangerschaft aufgetretenen körperlichen
Veränderungen und die gesunde Entwicklung des Neugeborenen. Gerne beantworte ich alle weiteren
Fragen und stehe auch bei Stillschwierigkeiten zur Verfügung. Die Wochenbettbetreuung wird von der
Krankenkasse übernommen.
Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um eine betreuende Hebamme.
Anfragen gerne per E-Mail oder Telefon.