Wochenbett­betreuung

Nach der Geburt hat jede Frau bis zu 12 Wochen lang Anspruch auf Hebammenbetreuung, bei Bedarf auch bis zum Ende der Stillzeit. Als Hebamme habe ich sowohl die Mutter, als auch das Neugeborene im Blick. Ich achte auf die Rückbildung der durch die Schwangerschaft aufgetretenen körperlichen Veränderungen und die gesunde Entwicklung des Neugeborenen. Gerne beantworte ich alle weiteren Fragen und stehe auch bei Stillschwierigkeiten zur Verfügung. Die Wochenbettbetreuung wird von der Krankenkasse übernommen.

Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um eine betreuende Hebamme.

Anfragen gerne per E-Mail oder Telefon.